Entwurf – zur anwaltlichen Prüfung. Diese Bedingungen bilden die tatsächlich vereinbarten Abläufe ab. Sie wurden mit Sorgfalt erstellt, ersetzen aber keine Rechtsberatung und sind vor der Veröffentlichung anwaltlich zu prüfen – insbesondere die Klauseln zu Preisanpassung, Ausfallpauschale und Haftung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über mobile Fahrzeugaufbereitung, die über die Website taunuscarcare.de oder auf anderem Weg zwischen dem Kunden und
Taunus Car Care, Inhaber Khalid BoutbaikMühnweg 10, 65835 Liederbach am Taunus
Telefon 01556 3892223 · info@taunuscarcare.de
(nachfolgend „Anbieter") geschlossen werden.
(2) Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Der Anbieter erbringt Fahrzeugaufbereitungsleistungen am vom Kunden benannten Standort („mobil"). Der Umfang ergibt sich aus dem im Buchungsablauf gewählten Paket einschließlich der dort aufgeführten Einzelleistungen sowie den gewählten Zusatzleistungen.
(2) Es handelt sich um einen Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB. Geschuldet ist eine fachgerechte Reinigung und Pflege nach dem Stand der üblichen Aufbereitungspraxis.
(3) Nicht geschuldet sind insbesondere: die Beseitigung von Lackschäden, Kratzern, Dellen und Steinschlägen; Beseitigung von Korrosion; Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten; Beseitigung von Schäden, die auf Vorschädigung, Alterung oder unsachgemäße Vorbehandlung zurückgehen. Bei stark beanspruchten, verwitterten oder vorgeschädigten Oberflächen sowie bei eingetrockneten oder in das Material eingezogenen Verschmutzungen ist ein vollständiges Reinigungsergebnis technisch nicht immer erreichbar; der Anbieter schuldet insoweit eine fachgerechte Bearbeitung, nicht einen bestimmten optischen Zustand.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Pakete und Preise auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.
(2) Mit Absenden der Online-Buchung über die Schaltfläche „Verbindlich buchen" gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Aufbereitungsvertrags zu dem im Buchungsablauf angezeigten Festpreis und zum gewählten Termin ab. Vor dem Absenden kann der Kunde seine Angaben über die Zurück-Schaltflächen jederzeit prüfen und ändern.
(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter dem Kunden die Buchung bestätigt. Die automatische Bestätigungs-E-Mail, die unmittelbar nach der Buchung versendet wird, stellt bereits die Annahme des Angebots dar. Der Anbieter meldet sich darüber hinaus in der Regel innerhalb von 2 Stunden persönlich.
(4) Der Vertragstext wird beim Anbieter gespeichert. Der Kunde erhält alle Vertragsangaben mit der Bestätigungs-E-Mail in Textform. Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 4 Preise und Festpreisbindung
(1) Der im Buchungsablauf angezeigte Preis ist ein Festpreis. Er setzt sich zusammen aus dem gewählten Paket, der angegebenen Fahrzeugklasse, der aus der Postleitzahl ermittelten Anfahrtszone, den gewählten Zusatzleistungen und gegebenenfalls einem Express-Zuschlag.
(2) Alle Preise sind Endpreise. Weitere Kosten entstehen nicht, soweit sich aus diesen Bedingungen nichts anderes ergibt.
(3) Anpassungsvorbehalt bei erheblich abweichendem Fahrzeugzustand. Die Preisbildung beruht auf den Angaben des Kunden zu Fahrzeugklasse, Zustand und gewünschten Zusatzleistungen. Stellt der Anbieter bei Ankunft fest, dass der tatsächliche Zustand des Fahrzeugs erheblich von diesen Angaben abweicht und deshalb ein wesentlich höherer Aufwand erforderlich ist – etwa bei nicht angegebener Extremverschmutzung, nicht angegebenem Tierhaarbefall, nicht angegebenen großflächigen Verunreinigungen oder einer abweichenden Fahrzeuggröße –, so gilt Folgendes:
- Der Anbieter weist den Kunden vor Beginn der Arbeiten darauf hin und unterbreitet ein angepasstes Angebot mit dem geänderten Preis.
- Nimmt der Kunde dieses Angebot an, gilt der angepasste Preis.
- Lehnt der Kunde ab oder ist er nicht erreichbar, sind beide Seiten berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Eine Ausfallpauschale nach § 7 fällt in diesem Fall nicht an; eine bereits erbrachte Teilleistung wird nicht berechnet.
Der Anbieter beginnt die Arbeiten in keinem Fall zu einem höheren als dem gebuchten Preis, ohne dass der Kunde dem zuvor zugestimmt hat.
(4) Der Anbieter dokumentiert eine solche Abweichung auf Wunsch des Kunden durch Lichtbilder.
§ 5 Zahlung
(1) Es wird keine Anzahlung und keine Vorkasse verlangt.
(2) Die Vergütung ist nach Abnahme der Leistung unmittelbar vor Ort zur Zahlung fällig. Die möglichen Zahlungsarten teilt der Anbieter spätestens bei der Terminbestätigung mit.
(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt am angegebenen Ort frei zugänglich abgestellt ist und rundum genügend Arbeitsfläche vorhanden ist.
(2) Der Kunde stellt den Zugang zum Fahrzeug sicher, insbesondere durch Übergabe des Schlüssels oder eine vorher abgestimmte Hinterlegung. Der Kunde muss während der Arbeiten nicht anwesend sein; Ort und Ablauf der Schlüsselübergabe und -rückgabe werden vor dem Termin abgestimmt.
(3) Der Kunde stellt einen Wasseranschluss in etwa 20 Metern Entfernung zum Fahrzeug zur Verfügung. Strom, Geräte und sämtliche Pflegeprodukte bringt der Anbieter mit. Steht wider Erwarten kein Wasseranschluss zur Verfügung, gilt § 7 Abs. 3 entsprechend.
(4) Der Kunde entfernt vor dem Termin persönliche Gegenstände und Wertsachen aus dem Fahrzeug. Für zurückgelassene Gegenstände übernimmt der Anbieter keine Haftung, soweit ihn kein Verschulden trifft. Vorhandene Kindersitze, Einbauten oder Sonderausstattungen sind vorab mitzuteilen.
(5) Der Kunde weist vor Beginn auf bekannte Vorschäden, Besonderheiten und empfindliche Oberflächen hin, insbesondere auf Folierungen, Lackaufbereitungen, Beschichtungen, offene Lackschäden, lose Zierteile, defekte Dichtungen oder Undichtigkeiten.
(6) Der Kunde sichert zu, zur Beauftragung der Aufbereitung berechtigt zu sein. Bei Leasing- oder Finanzierungsfahrzeugen liegt es beim Kunden, etwaige Vorgaben des Leasinggebers zu beachten.
(7) Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach und kann die Leistung deshalb nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, gilt § 7 Abs. 3.
§ 7 Termine, Absage und Verschiebung
(1) Termine sind regulär ab 48 Stunden Vorlauf und bis zu 8 Wochen im Voraus buchbar. Darüber hinaus sind kurzfristige Termine buchbar, sofern der Kalender frei ist: freie Startzeiten mit weniger als 48 Stunden und mindestens 6 Stunden Vorlauf werden im Buchungsablauf als „Express-Termin" gekennzeichnet und sind gegen einen Zuschlag von 60 € buchbar. Der Zuschlag wird vor der Buchung im Festpreis ausgewiesen. Die angegebene Startzeit ist der Zeitpunkt, zu dem der Anbieter mit den Arbeiten beginnt; geringfügige Abweichungen durch Verkehr oder vorangegangene Termine bleiben vorbehalten und werden dem Kunden mitgeteilt.
(2) Absage durch den Kunden. Der Kunde kann den Termin bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei absagen oder verschieben. Eine formlose Mitteilung per Telefon, WhatsApp oder E-Mail genügt.
(3) Spätere Absage und Nichterreichbarkeit. Sagt der Kunde später als 24 Stunden vor dem Termin ab, oder kann die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht erbracht werden – etwa weil das Fahrzeug nicht zugänglich ist, kein Wasseranschluss zur Verfügung steht, niemand angetroffen wird oder der Schlüssel nicht übergeben wurde –, so ist der Anbieter berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 € zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Verhinderung nicht zu vertreten hat.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall entfällt die Pauschale oder ermäßigt sich entsprechend. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens unbenommen; die gesetzlichen Ansprüche aus § 615 BGB bleiben unberührt.
(4) Absage oder Verschiebung durch den Anbieter. Muss der Anbieter einen Termin absagen oder verschieben – etwa wegen Krankheit, Fahrzeugausfall oder eines unvorhergesehenen Ereignisses –, teilt er dies unverzüglich mit und bietet einen Ersatztermin an. Für den Kunden entstehen dadurch keine Kosten. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nur nach den gesetzlichen Regelungen.
(5) Wetter. Steht das Fahrzeug auf einer Freifläche ohne Überdachung und lassen die Witterungsverhältnisse – insbesondere anhaltender Regen, Frost oder starker Wind – eine fachgerechte Aufbereitung nicht zu, sind beide Seiten berechtigt, den Termin kostenfrei zu verschieben. Der Anbieter bietet in diesem Fall zeitnah einen Ersatztermin an. Eine Ausfallpauschale fällt nicht an. Steht das Fahrzeug in einer Garage, unter einem Carport oder anderweitig überdacht, gilt diese Regelung nicht.
§ 8 Fotos des Kunden
(1) Der Kunde kann im Buchungsablauf freiwillig bis zu 5 Fotos des Fahrzeugs hochladen. Diese dienen ausschließlich der Vorbereitung des Termins.
(2) Der Kunde versichert, zur Übermittlung berechtigt zu sein und dass die Fotos keine Rechte Dritter verletzen. Der Anbieter verwendet diese Fotos nicht zu Werbezwecken.
§ 9 Abnahme und Mängel
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung nach Fertigstellung abzunehmen, sofern sie vertragsgemäß erbracht wurde. Ist der Kunde nicht anwesend, gilt die Leistung als abgenommen, wenn er nicht binnen sieben Tagen nach Fertigstellung Mängel anzeigt.
(2) Offensichtliche Mängel sind dem Anbieter möglichst unmittelbar bei der Übergabe, spätestens aber innerhalb von sieben Tagen anzuzeigen, damit eine Nachbesserung noch sinnvoll möglich ist. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers bleiben davon unberührt; eine Verkürzung gesetzlicher Fristen ist damit nicht verbunden.
(3) Bei berechtigter Mängelrüge hat der Anbieter zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt diese fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
Anwaltlich zu prüfen: Ob und in welchem Umfang eine Betriebshaftpflicht- versicherung besteht, ist noch nicht bestätigt. Solange dazu keine Angabe erfolgt, wird an keiner Stelle mit einem Versicherungsschutz geworben.
§ 11 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die Bestandteil dieses Vertrags ist. Insbesondere ist zu beachten, dass das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Anbieter die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht hat.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
(3) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.